Social Media Manager und Online Marketer sind seit Jahren auf einer emotionalen Achterbahn, um die ständigen Updates von Google Analytics zu verstehen. Der Grund dafür liegt in der Unklarheit über die legale Nutzung von Google Analytics nach der DSGVO. In diesem Beitrag erfährst du, wie du Google Analytics rechtskonform nutzen kannst!
Google Analytics Consent Mode
Social Media Manager und Online Marketer sind seit Jahren auf einer emotionalen Achterbahn, um die ständigen Updates von Google Analytics zu verstehen. Der Grund dafür liegt in der Unklarheit über die legale Nutzung von Google Analytics nach der DSGVO.
Sobald ein neues Update veröffentlicht wird, sind wir zähneknirschend vor die Frage gestellt, ob es denn auch mit der DSGVO kompatible ist. Für alle, die ein online Business betreiben, ist die DSGVO oberstes Gebot. Sie bildet die rechtliche Grundlage, um personenbezogene Daten in der EU zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Wer seine Webseite nicht rechtskonform gestaltet, kann schon mal die ein oder andere Strafe zahlen.
Auf personenbezogenen Daten wie Email- und IP-Adressen können online Marketer, wohl oder übel, verzichten. Auf Cookies zu verzichten, fällt uns eher schwer. Da Google Analytics Cookies braucht, um die Interaktion der User mit der jeweiligen Sitzung in Zusammenhang zu bringen.
Allerdings untersagt die DSGVO das Platzieren von Cookies. Die Lösung? – Einwilligung der Besucher.
Hier kommt der Google Consent Mode ins Spiel
Der Google Consent Mode steuert das Verhalten der Google-Tags (Analytics, Ads, Floodlight, Conversion Linker) basierend auf der Zustimmung (aka Consent) der User.
Besucher deiner Seite haben also die Wahl: Stimmen sie zu, dass ihre Daten gesammelt, verarbeitet und gespeichert werden dürfen, kann Google Analytics Kekskrümel streuen, und dich auf die Nutzerpfade deiner Besucher zu leiten. Wenn User allerdings ihre Zustimmung nicht geben, darf Google Analytics die Google-Tags nicht aktivieren, keine Cookies streuen und auch keine Statistik- oder Conversion-Daten erfassen.
Ohne Cookies stehen weniger Messdaten zur Verfügung, um die Nutzeraktivität auf Webseiten zu tracken. Außerdem können Interaktionen der User nicht mehr so einfach mit Anzeigen direkt oder mit Conversions in Verbindung gebracht werden.
Long story short: Wenn User den Cookies nicht zustimmen – und es werden immer mehr –, stehen Werbetreibende und Google vor einem Problem.
Das Schlupfloch: Pings
Cookies beziehen sich auf personenbezogene Daten. Von nicht personenbezogenen Daten war aber nicht die Rede 😉 Wenn User Cookies ablehnen, können zwar keine personenbezogenen Daten mehr getrackt werden, aber immerhin noch sogenannte Pings, “funktionsbezogene Informationen” und “nicht personenbezogene Daten”.
Wenn Google nicht nachvollziehen kann, wie User von der Anzeige zum Kauf gelangen, entstehen Lücken in den Messungen. Google nutzt Informationen von Pings, um Lücken in der Datenerhebung zu schließen. Google’s KI analysiert Daten und Trends, um das Verhalten von Usern mit und ohne Einwilligung zu vergleichen. Dann werden die Aktionen von Nutzern, die Cookies akzeptiert haben, als Referenz verwendet, um die Handlungen der anderen Nutzer zu verstehen.
Consent Mode V2
Ab Beginn 2024 müssen Unternehmen laut einer neuen EU Richtlinie des Digital Markets Act (DMA) verpflichtend die Zustimmung zum Tracking vorweisen zu können. Google hat darauf Ende 2023 mit einem Update reagiert.